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EUROPÄISCHE INTEGRATION

Mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1952 wurden die ersten Weichen für die heutige Europäische Union (EU) gestellt. Die Gründungsmitglieder waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Ihr Ziel war es, den Staaten die Hoheit über die Ressourcen Kohle und Stahl, die in den Weltkriegen eine große Rolle gespielt hatten, zu entziehen, um dauerhaft Frieden zu bewahren.
Von ihrem Erfolg ermutigt, beschlossen diese sechs Länder bald, weitere Bereiche ihrer Wirtschaft (wie z. B. die Landwirtschaft) zu integrieren, um Handelshemmnisse zu beseitigen und einen gemeinsamen Markt zu errichten. Im Jahr 1958 gründeten sie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Die Institutionen dieser drei Gemeinschaften wurden im Jahr 1967 vereinigt. Im Laufe der Zeit traten in mehreren Beitrittsrunden weitere europäische Länder den damaligen Europäischen Gemeinschaften (EG) – bzw., seit dem Vertrag von Maastricht (1993), der Europäischen Union (EU) – bei.
Der Vertrag von Lissabon, der eher ein Änderungs- als ein Verfassungsvertrag ist, trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Er ändert den Vertrag über die Europäische Union („Vertrag von Maastricht“) sowie den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft („Vertrag von Rom“) ab und schafft einen neuen institutionellen Rahmen, der zum Ziel hat, die heute 27 Mitgliedstaaten umfassende Europäische Union demokratischer, transparenter und effizienter zu machen. Außerdem sollen durch ihn die Kohärenz und Sichtbarkeit des Handelns der EU auf der Weltbühne gestärkt werden.
Integration bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Länder in vielen Angelegenheiten gemeinsame Entscheidungen treffen. So legen sie in äußerst unterschiedlichen Bereichen, die von Landwirtschaft über Kultur, Verbraucherschutz, Wettbewerb, Umweltschutz und Energie bis hin zu Verkehr und Handel reichen, eine gemeinsame politische Linie fest.
Formell hätte der Binnenmarkt Ende 1993 vollendet sein sollen, doch in einigen Bereichen sind die Arbeiten noch nicht abgeschlossen; so steht z. B. die Schaffung eines wahrhaft einheitlichen Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen noch aus.
Quelle: www.europa.eu
Weitere Informationen zum Vertrag von Lissabon sind abrufbar unter www.europa.eu/lisbon_treaty.
EI.001 01/12
Europäische Zentralbank