Navigation Path: Home > The European Central Bank > Lehrmaterial > Präsentation: FAKTEN > Organisation > Slide 1
ORGANISATION

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) umfasst
Somit beinhaltet das ESZB auch die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben – sei es aufgrund ihres Sonderstatus (Dänemark, Vereinigtes Königreich) oder weil auf sie eine Ausnahmeregelung Anwendung findet. Letztere gilt momentan sowohl für Schweden als auch für sieben der zwölf Mitgliedstaaten, die der EU seit Mai 2004 beigetreten sind. Dies bedeutet, dass diese Länder noch ihre eigenen nationalen Währungen haben, für die sie auch weiterhin eine eigenständige Geldpolitik verfolgen, sodass die Zentralbanken dieser Länder vorläufig ihre geldpolitische Souveränität behalten. Das heißt natürlich auch, dass sie an den Kerntätigkeiten der Währungsunion, z. B. der Durchführung der Geldpolitik für das Eurogebiet, nicht beteiligt sind.
Dennoch sind die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZBen den geldpolitischen Grundsätzen, die auf Preisstabilität abzielen, verpflichtet. Darüber hinaus impliziert die Mitgliedschaft im ESZB – in unterschiedlichem Maße – in mehreren Tätigkeitsbereichen eine aktive Zusammenarbeit mit dem Eurosystem, z. B. die Teilnahme am Zahlungsverkehrssystem TARGET2 oder die Unterstützung bei der Erhebung statistischer Daten. Zudem bietet der europäische Wechselkursmechanismus II (WKM II) einen Rahmen für die währungs- und wechselkurspolitische Zusammenarbeit mit dem Eurosystem. Das institutionelle Forum für diese Art der Kooperation ist der Erweiterte Rat der EZB.
Die rechtliche Grundlage für das ESZB bilden der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (dieser wurde in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ umbenannt; letztgenannter Vertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft) und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung). Das ESZB ist laut dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union allgemein mit der Durchführung der Zentralbankaufgaben für den Euro betraut. Die jeweiligen Rollen und Funktionen der EZB und der NZBen werden in der ESZB-Satzung genauer festgelegt.
Der Wortlaut des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der als Protokoll beigefügten ESZB-Satzung ist unter www.eur-lex.europa.eu/de/treaties/index.htm zu finden.
OR.001 01/12
Europäische Zentralbank