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ORGANISATION

Laut des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) für die Durchführung der Zentralbankaufgaben für die Gemeinschaft zuständig. Da einige EU-Mitgliedstaaten nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) teilnehmen, sind die Bezeichnungen „ESZB“ und „Gemeinschaft“ als „Eurosystem“ beziehungsweise „Euro-Währungsgebiet“ zu verstehen.
Das Eurosystem ist für die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euroraums verantwortlich. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe, die vorwiegend durch Finanzmarktoperationen umgesetzt wird. Wichtig ist dabei, dass das Eurosystem die monetäre Basis vollständig kontrolliert. Dazu gehört, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBen) die einzigen Institutionen sind, die zur Ausgabe von Banknoten, die im Euro-Währungsgebiet als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, berechtigt sind. Da der Bankensektor vom Basisgeld abhängig ist, kann das Eurosystem maßgeblichen Einfluss auf die Bedingungen am Geldmarkt und auf die Geldmarktsätze nehmen.
Devisengeschäfte beeinflussen die Wechselkurse und die Liquiditätsbedingungen im Inland und damit wichtige Variablen der Geldpolitik. Dieser Aufgabenbereich wird folgerichtig dem Eurosystem zugewiesen, auch deshalb, weil die Zentralbanken über die erforderlichen operativen Einrichtungen verfügen. Zweitens wird, wenn die Zentralbank diese Aufgabe wahrnimmt, gewährleistet, dass die Devisengeschäfte auch ihren geldpolitischen Zielen entsprechen.
Zahlungssysteme dienen der Übertragung von Geld zwischen Kreditinstituten und anderen monetären Instituten. Diese Funktion stellt sie in den Mittelpunkt der Finanzmarktinfrastruktur einer Volkswirtschaft. Dadurch, dass die Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme dem Eurosystem zugewiesen wurde, wird der Bedeutung zuverlässiger und effizienter Zahlungssysteme – nicht nur für die Durchführung der Geldpolitik, sondern auch für die Stabilität des Finanzsystems und damit für die Volkswirtschaft insgesamt – Rechnung getragen.
Einer der Hauptgründe für die Verwaltung des Währungsreservenportfolios liegt darin, dass die EZB jederzeit über ausreichende Liquidität zur Durchführung ihrer Devisengeschäfte verfügen muss. Die Währungsreserven der EZB werden zurzeit dezentralisiert von den NZBen verwaltet, die sich an den operativen Maßnahmen zur Verwaltung der EZB-Währungsreserven beteiligen. Diese NZBen handeln im Namen und gemäß den Anweisungen der EZB. Obwohl die NZBen ihre eigenen Währungsreserven selbständig verwalten, bedürfen ihre Geschäfte am Devisenmarkt oberhalb eines bestimmten Betrags der Zustimmung der EZB, damit eine Übereinstimmung mit der Wechselkurs- und Geldpolitik des Eurosystems gewährleistet ist.
OR.009 01/07
Europäische Zentralbank