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In den letzten Jahrzehnten hat sich die Zentralbankunabhängigkeit als Eckpfeiler des geldpolitischen Handlungsrahmens entwickelter und aufstrebender Volkswirtschaften etabliert. Die Entscheidung, Notenbanken Unabhängigkeit einzuräumen, basiert auf fundierten wirtschaftstheoretischen Überlegungen und empirischen Erkenntnissen, denen zufolge diese Vorgabe maßgeblich zur Gewährleistung von Preisstabilität beiträgt (siehe hierzu auch den Aufsatz The accountability of the ECB im EZB-Monatsbericht vom November 2002).
Die EZB erfüllt ihr Mandat und ihre Aufgaben unabhängig von anderen Stellen. Zugleich ist es ein Grundprinzip demokratischer Gesellschaften, dass sich unabhängige Institutionen gegenüber den Bürgern und deren gewählten Vertretern für die Durchführung ihrer Maßnahmen verantworten müssen. Damit stellt die Rechenschaftspflicht ein wichtiges Gegengewicht zur Notenbankunabhängigkeit dar.
Das Bekenntnis der EZB zur Rechenschaftspflicht spiegelt sich in der Entscheidung wider, bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten über die gesetzlichen Verpflichtungen hinauszugehen. So veröffentlicht sie beispielsweise statt des geforderten Quartalsberichts einen Monatsbericht, und die Mitglieder des EZB-Rats halten zahlreiche Reden zu öffentlichkeitsrelevanten Themen. Außerdem erläutern der Präsident und der Vizepräsident der EZB im Rahmen von Pressekonferenzen, die regelmäßig unmittelbar nach der ersten Sitzung des EZB-Rats in jedem Monat stattfinden, ausführlich die Einschätzung der EZB in Bezug auf die Wirtschaftslage und die Beweggründe für die geldpolitischen Beschlüsse der EZB.
Gemäß der Satzung des ESZB und der EZB ist die EZB verpflichtet, vierteljährlich Berichte über die Tätigkeiten des ESZB sowie wöchentlich einen konsolidierten Ausweis zu veröffentlichen. Darüber hinaus hat sie einen Jahresbericht über die Aktivitäten des ESZB sowie über die Geldpolitik des vergangenen und des laufenden Jahres zu erstellen. Der Jahresbericht ist dem Europäischen Parlament, dem EU-Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat vorzulegen.
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Pflichten veröffentlicht die EZB
Darüber hinaus erstellt sie eine breite Palette an Publikationen zu ihren anderen Aufgabenbereichen.
Eine Schlüsselrolle im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht der EZB spielt das direkt von der EU-Bevölkerung gewählte Europäische Parlament, mit dem die EZB seit ihrer Gründung einen engen und konstruktiven Dialog pflegt. Der Präsident der EZB erstattet regelmäßig Bericht über die Geldpolitik der EZB und die Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben bei den Anhörungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Committee on Economic and Monetary Affairs, ECON) des Europäischen Parlaments, die vierteljährlich stattfinden. Andere Direktoriumsmitglieder berichten dem Parlament ebenfalls über bestimmte Themen. Außerdem beantwortet die EZB schriftliche Anfragen von Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Die Anfragen werden nebst den jeweiligen Antworten im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.
Im Rahmen der Berichtspflichten der EZB erscheint der Präsident auch vor dem Plenum des Europäischen Parlaments, um den Jahresbericht der EZB vorzustellen, zu dem das Parlament in der Regel eine Entschließung verabschiedet.
Auf Expertenebene finden informelle Gespräche zwischen Vertretern der EZB und Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt, bei denen die Maßnahmen der EZB und sonstige Themen erörtert werden, in Bezug auf welche die EZB über ein spezifisches Fachwissen verfügt.