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Die Aufgaben des ESZB und des Eurosystems sind im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgelegt. In der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) werden sie im Einzelnen erläutert. Die Satzung ist dem EG-Vertrag als Protokoll beigefügt.
Der EG-Vertrag bezieht sich auf das „ESZB“ und nicht auf das „Eurosystem“, da er auf der Annahme beruht, dass letztlich alle EU-Mitgliedstaaten den Euro einführen werden. Bis dahin wird das Eurosystem die Aufgaben ausführen.
"Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten".
Und: „Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen.“ (Artikel 105 Absatz 1 des EG-Vertrags)
Die Ziele der Union (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union) sind ein hohes Beschäftigungsniveau und ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum.
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